Leistungen im Zusammenhang mit Home Schooling - Mehrbedarf für digitale Endgeräte

"Es kann ein unabweisbarer Mehrbedarf für digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erbracht werden.

Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht.

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht (auch wenn diese aufgrund der landesinternen Möglichkeiten freiwillig erfolgt).

Eine gesonderte Antragstellung ist entbehrlich, denn dieser Mehrbedarf ist grundsätzlich von der Antragstellung nach § 37 SGB II umfasst.

Leistungsbezieher brauchen lediglich darzulegen (formlos), dass dieser Mehrbedarf unabweisbar ist.

Unabweisbar ist der Bedarf insbesondere, wenn die geltend gemachte Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich ist und nicht anderweitig - insbesondere durch Zuwendungen Dritter - gedeckt wird.

Die Höhe des Mehrbedarfs ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht übersteigen. Die Anschaffungskosten für einen Drucker werden in der Regel auf die im Haushalt lebenden Schülerinnen und Schüler aufgeteilt.
Eine Bestätigung der Schule oder des Schulträgers über die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und über eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit genügt als Nachweis der Unabweisbarkeit.
Dazu ist ein entsprechender Erklärungsbogen auszufüllen und im Jobcenter einzureichen." 

 

(aus https://www.jobcenter-hallesaale.de/Aktuelles/Home-Schooling)

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