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Leistungen im Zusammenhang mit Home Schooling - Mehrbedarf für digitale Endgeräte
hinausgeht. Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Maßgeblich ist...
http://www.gs-neumarkt.bildung-lsa.de/informationen-fuer-eltern/#part1177