Freistellungen
Ihr Kind kann in Ausnahmefällen vom Schulbesuch freigestellt werden. Bitte stellen rechtzeitig einen Antrag:
- bei einem Tag: Entscheidung trifft Klassenleiter
- bis zu 10 Tagen: Entscheidung trifft die Schulleitung
- ab dem 11. Tag entscheidet das Landesschulamt (gilt auch für Kur- Aufenthalte)
Bitte nutzen Sie folgendes Formular: Antrag