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Freistellungen
Ihr Kind kann in Ausnahmefällen vom Schulbesuch freigestellt werden. Bitte stellen rechtzeitig einen Antrag: bei einem Tag: Entscheidung trifft Klassenleiter bis zu 10 Tagen: Entscheidung trifft die Schulleitung ab dem 11. Tag entscheidet das Landesschulamt (gilt auch für...
http://www.gs-neumarkt.bildung-lsa.de/unsere-schule/regeln/freistellungen/#part1037