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Leistungen im Zusammenhang mit Home Schooling - Mehrbedarf für digitale Endgeräte
entbehrlich, denn dieser Mehrbedarf ist grundsätzlich von der Antragstellung nach § 37 SGB II umfasst. Leistungsbezieher brauchen lediglich darzulegen (formlos), dass dieser Mehrbedarf unabweisbar ist. Unabweisbar ist der Bedarf insbesondere, wenn die geltend gemachte Ausstattung...
